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Politische Organe der Hansestadt Lüneburg

Aus Lünepedia

Rathaus Lüneburg:
Hauptsitz der städtischen Verwaltung

Der städtische Rat, der Verwaltungsausschuss (VA) und die gebildeten Fachausschüsse sind die politischen Funktionsträger der Hansestadt Lüneburg. Die politischen Organe entscheiden über grundlegende Angelegenheiten, die das Leben und Arbeiten in der Hansestadt formen.

Stadtrat

Der Stadtrat ist nach Kommunalverfassung (NKomVG) [1] das oberste Organ der Gemeinde und wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Lüneburger*innen gewählt. Die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren richtet sich nach der Einwohnergröße der Gemeinde. Mit einer Bevölkerung von 78.000 Einwohner*innen besteht der Lüneburger Stadtrat aus 42 ehrenamtlich tätige Ratsmitglieder*innen und dem*der amtierenden Oberbürgermeister*in.

Verwaltungsausschuss (VA)

Der Verwaltungsausschuss ist das zentrale Steuerungs- und Koordinierungsorgan der Hansestadt. Er ist ein ratsöffentliches Organ, das die Ratsbeschlüsse vorbereitet und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse berät. Der Ausschuss setzt sich aus dem*der amtierenden Oberbürgermeister*in und zehn weiteren stimmberechtigten Ratsmitglieder*innen (Beigeordnet*innen) zusammen. Die Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsausschusses ist allen Mitglieder*innen des Rates gestattet [2].

Fachausschüsse

Der Stadtrat bildet Fachausschüsse, um seine Beschlüsse vorzubereiten. Die Ratsmitglieder*innen entscheiden über die Zusammensetzung der jeweiligen Ausschüsse und dessen Aufgabenbereiche [3]. Die Sitzverteilung der Ausschüsse auf die Fraktionen und Gruppen werden der Verteilung des Stadtrats übernommen. Neben Mitglieder*innen des Rates dürfen auch „andere Personen“ von Ratsmitglieder*innen auserwählt und Teil eines Fachausschusses werden [4].

Übersicht der Fachausschüsse: [5]

  • Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
  • Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
  • Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
  • Ausschuss für Gleichstellung
  • Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
  • Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
  • Grundstücksverkehrsausschuss
  • Jugendhilfeausschuss
  • Kultur- und Partnerschaftsausschuss
  • Schulausschuss
  • Schulgrundsatzausschuss
  • Sozial- und Gesundheitsausschuss
  • Sportausschuss
  • Stiftungsrat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof
  • Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Graal
  • Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist
  • Verkehrsausschuss
  • Begleitausschuss A 39
  • Begleitausschuss Soziale Stadt
  • Begleitausschuss Zukunftsstadt
  • Videokonferenz der Stiftungsräte der Hospitäler
  • Videokonferenz des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
  • Videokonferenz des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung
  • Videokonferenz des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
  • Videokonferenz des Jugendhilfeausschusses
  • Videokonferenz des Kultur- und Partnerschaftsausschuss
  • Videokonferenz des Schulausschusses
  • Videokonferenz des Sozial- und Gesundheitsausschusses
  • Videokonferenz des Sportausschusses
  • Videokonferenz des Umweltausschusses
  • Videokonferenz des Verkehrsausschusses

Ratsinformationssystem

Sitzungen des Rates und seiner Fachausschüsse sind mit Ausnahme von Personalfragen und persönlichen Angelegenheiten (z.B. Baugenehmigungen) öffentlich zugänglich. Das Bürgerinformationssystem der Hansestadt Lüneburg bietet eine Übersicht über die Besetzung der bestehenden Ausschüsse, deren Sitzungstermine und Tagesordnungen. Zusätzlich können die Sitzungsprotokolle öffentlich eingesehen werden[6].

Oberbürgermeister*in

Der*die hauptamtliche Bürgermeister*in ist der*die Chef*in der gesamten kommunalen Verwaltung und der*die gesetzliche Vertreter*in und Repräsentant*in der Hansestadt Lüneburg. Er führt die Beschlüsse des Rates aus und ist für die Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig [7]. Die Oberbürgermeister*innen-Wahl wird gemeinsam mit der Wahl des Stadtrates alle fünf Jahre durchgeführt. Der*die Oberbürgermeister*in wird in seiner*ihrer repräsentativen Aufgabe von drei ehrenamtlichen Bürgermeister*innen unterstützt und vertreten, welche vom Rat gewählt werden [8].

Fraktionen und Gruppen

Die gewählten Ratsmitglieder*innen müssen einer Fraktion oder Gruppe des Rates angehören, um an politische Entscheidungen teilhaben zu können. Eine Fraktion oder Gruppe besteht dabei aus mindestens zwei Mitglieder*innen. Wenn diese derselben Partei angehören bezeichnet man sie als Fraktion, bei anderen Zusammenschlüssen als Gruppe [9].

Fraktionen und Gruppen im Stadtrat:[10]

Das Bürgerinformationssystem führt eine Liste der Mitglieder*innen einzelner Fraktionen und Gruppen im Stadtrat, welche regelmäßig aktualisiert wird.

Literatur

Hoffmann, P. (o. J.). Niedersächsische Kommunalordnung und -politik. 47.

Weblinks

Für mehr Informationen:

Einzelnachweise

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