Lärm: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Lärmaktionsplanung === | === Lärmaktionsplanung === | ||
Die Lärmaktionsplanung ist Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dazu gehören drei Schritte: Lärmkartierung, Aktionsplanung und Maßnahmenrealisierung. Bei der Kartierung geht es um Lärm von Straße, Schiene, Luft, Industrieanlagen und Häfen. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung sind die Bürger:innen mit einzubeziehen (vgl. Umweltbundesamt - s.u.). Die Kartierung und die Maßnahmen sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden. Die nächste Überprüfung steht 2024 an.<ref name="LZ30072023"/> | Die Lärmaktionsplanung ist Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dazu gehören drei Schritte: Lärmkartierung, Aktionsplanung und Maßnahmenrealisierung. Bei der Kartierung geht es um Lärm von Straße, Schiene, Luft, Industrieanlagen und Häfen. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung sind die Bürger:innen mit einzubeziehen (vgl. Umweltbundesamt - s.u.). Die Kartierung und die Maßnahmen sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden. Die nächste Überprüfung steht 2024 an.<ref name="LZ30072023"/><ref>[[Lüne-Blog]] (07.08.2023): [https://luene-blog.de/niedersachsen-kommunen-bis-mitte-2024-aktualisierte-laermaktionsplaene-vorlegen/ Niedersachsen: Kommunen müssen Mitte 2024 aktualisierte Lärmaktionspläne vorlegen]</ref> | ||
=== Besonders von Kraftfahrzeugslärm belastete Straßen === | === Besonders von Kraftfahrzeugslärm belastete Straßen === |
Version vom 7. August 2023, 12:04 Uhr
Lärm stellt die Ursache vielfältiger körperlicher Beschwerden sowie der Schädigung von Ökosystemen dar. Neben Feinstaub und Kohlenstoffdioxid ist Lärm auch ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit Autoverkehr und Lärmbekämpfung ein Anliegen der Verkehrswende.
Übersicht
Lärmaktionsplanung
Die Lärmaktionsplanung ist Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dazu gehören drei Schritte: Lärmkartierung, Aktionsplanung und Maßnahmenrealisierung. Bei der Kartierung geht es um Lärm von Straße, Schiene, Luft, Industrieanlagen und Häfen. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung sind die Bürger:innen mit einzubeziehen (vgl. Umweltbundesamt - s.u.). Die Kartierung und die Maßnahmen sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden. Die nächste Überprüfung steht 2024 an.[1][2]
Besonders von Kraftfahrzeugslärm belastete Straßen
70 bis 74 Dezibel
- Bastionstraße
- Vor dem Neuen Tore
- Soltauer Straße
- Konrad-Adenauer-Straße
- Theodor-Heuss-Straße
- Erbstorfer Landstraße
- Lise-Meitner-Straße[1]
75 oder mehr Dezibel
- Schießgrabenstraße
- Willy-Brandt-Straße
- Bleckeder Landstraße
- Dahlenburger Landstraße
- Reichenbachstraße
- Hindenburgstraße
- Bockelmannstraße
- Vor dem Bardowicker Tore
- Am Alten Eisenwerk
- Am Springintgut
- Am Graalwall
- Schnellenberger Weg
- Sültenweg
- Am weißen Turm
- Lindenstraße
- Universitätsallee
- Stresemannstraße
- Friedrich-Ebert-Brücke[1]
Weblinks
- Umweltbundesamt: Umgebungslärmrichtlinie
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz: Lärmkartierung - Zeitplan und Kartierungsumfang
- Heinrich Böll Stiftung: Kommunalwiki - Umgebungslärmrichtlinie
- Hansestadt Lüneburg (2019): Fortsetzung Lärmaktionsplanung der Hansestadt Lüneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)