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Fahrradstraßenring: Unterschied zwischen den Versionen

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(Der Fahrradstraßenring umschließt Teile der Innenstadt, nicht die gesamte Stadt.)
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Der '''Fahrradstraßenring''' ist ein geplanter Ring aus [[Fahrradstraßen]] um die Stadt. Er wird eine Länge von ca. 2,5 km haben. Als erster Abschnitt wurde 2020 die [[Wallstraße]] als Fahrradstraße umgewidmet. Er wird frühestens 2024 umgesetzt sein.<ref name="Fahrradstraße20201125">Hansestadt Lüneburg - Bürgerinformationssystem (25.11.2020): [https://ratsinfo.stadt.lueneburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9312 Sachstand zum Aufbau eines Fahrradstraßenringes in der Lüneburger Innenstadt]</ref> Der Fahrradstraßenring ist ein Element einer [[Verkehrswende]] in Lüneburg in Richtung besserer Voraussetzungen für den Radverkehr.<br>
Der '''Fahrradstraßenring''' ist ein geplanter Ring aus [[Fahrradstraßen]] um die innerstädtische Fußgängerzone. Er wird eine Länge von ca. 2,5 km haben. Als erster Abschnitt wurde 2020 die [[Wallstraße]] als Fahrradstraße umgewidmet. Er wird frühestens 2024 umgesetzt sein.<ref name="Fahrradstraße20201125">Hansestadt Lüneburg - Bürgerinformationssystem (25.11.2020): [https://ratsinfo.stadt.lueneburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9312 Sachstand zum Aufbau eines Fahrradstraßenringes in der Lüneburger Innenstadt]</ref> Der Fahrradstraßenring ist ein Element einer [[Verkehrswende]] in Lüneburg in Richtung besserer Voraussetzungen für den Radverkehr.<br>
Der Fahrradstraßenring ist nicht zu verwechseln mit dem vom [[Landkreis Lüneburg]] geplanten [[Fahrradring]]  über [[Bardwowick]], [[Scharnebeck]], [[Barendorf]], [[Wendisch Evern]], [[Deutsch Evern]], [[Melbeck]], [[Embsen]], [[Oerzen]], [[Südergellersen]], [[Kirchgellersen]], [[Dachtmissen]] und [[Vögelsen]].
Der Fahrradstraßenring ist nicht zu verwechseln mit dem vom [[Landkreis Lüneburg]] geplanten [[Fahrradring]]  über [[Bardwowick]], [[Scharnebeck]], [[Barendorf]], [[Wendisch Evern]], [[Deutsch Evern]], [[Melbeck]], [[Embsen]], [[Oerzen]], [[Südergellersen]], [[Kirchgellersen]], [[Dachtmissen]] und [[Vögelsen]].



Version vom 18. Februar 2023, 09:55 Uhr

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Die Wallsstraße ist das erste Teilstück des Fahrradstraßenrings

Der Fahrradstraßenring ist ein geplanter Ring aus Fahrradstraßen um die innerstädtische Fußgängerzone. Er wird eine Länge von ca. 2,5 km haben. Als erster Abschnitt wurde 2020 die Wallstraße als Fahrradstraße umgewidmet. Er wird frühestens 2024 umgesetzt sein.[1] Der Fahrradstraßenring ist ein Element einer Verkehrswende in Lüneburg in Richtung besserer Voraussetzungen für den Radverkehr.
Der Fahrradstraßenring ist nicht zu verwechseln mit dem vom Landkreis Lüneburg geplanten Fahrradring über Bardwowick, Scharnebeck, Barendorf, Wendisch Evern, Deutsch Evern, Melbeck, Embsen, Oerzen, Südergellersen, Kirchgellersen, Dachtmissen und Vögelsen.

Verlauf

Von Süden gegen den Uhrzeigersinn umfasst der Fahrradstraßenring die Straßen Wallstraße, Haagestraße, Kalandstraße, Bei der St. Johanniskirche, Altenbrückertorstraße, Ilmenaustraße, Bei der Abstpferdetränke, Auf dem Kauf, Lüner Straße, Bardowicker Straße, Am Markt, Am Ochsenmarkt, Am Marienplatz, Neue Sülze, Salzstraße, Bei der St. Lambertikirche und Sülztorstraße oder Teile dieser.

Geschichte

Bereits 2018 hat der ADFC Lüneburg die Einrichtung eines Fahrradstraßenrings gefordert.[2] Der Fahrradstraßenring wurde am 25.11.2020 in einer Sitzung des Verkehrsausschusses die Einrichtung des Fahrradstraßenrings beschlossen.[1][3] Die bereits umgesetzte Wallstraße stellt so gesehen den ersten Abschnitt dieses Verkehrsprojekts dar. Der Fahrradstraßenring wird als nächsten Abschnitt in der Haagestraße fortgesetzt.
Eine Maßnahme der vom Stadtrat angenommenen Forderungen des Radentscheids besteht in der Einrichtung des Fahrradstraßenrings bis 2024.[4]
Die Umsetzung des Fahrradstraßenrings wurde durch einen von anderen Fraktionen unterstützten Antrag der CDU-Fraktion im Juli 2022 gestoppt, weil zur Umsetzung Parkplätze entfallen müssen. Dieser Beschluss wurde vom Lüneburger ADFC kritisiert.[5] Das niedersächsische Innenministerium hat im August 2022 entschieden, dass dieser Ratsbeschluss jedoch nichtig war, weil er nicht einen Beschluss des Verwaltungsausschusses aufheben durfte und zudem vorhergehenden Beschlüssen zur Umsetzung des Fahrradstraßenrings widersprach.[6]

Einzelnachweise

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