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Lärm: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Lärmaktionsplanung ===
=== Lärmaktionsplanung ===
Die Lärmaktionsplanung ist Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dazu gehören drei Schritte: Lärmkartierung, Aktionsplanung und Maßnahmenrealisierung. Bei der Kartierung geht es um Lärm von Straße, Schiene, Luft, Industrieanlagen und Häfen. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung sind die Bürger:innen mit einzubeziehen (vgl. Umweltbundesamt - s.u.). Die Kartierung und die Maßnahmen sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden. Die nächste Überprüfung steht 2024 an.<ref name="LZ30072023"/>
Die Lärmaktionsplanung ist Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dazu gehören drei Schritte: Lärmkartierung, Aktionsplanung und Maßnahmenrealisierung. Bei der Kartierung geht es um Lärm von Straße, Schiene, Luft, Industrieanlagen und Häfen. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung sind die Bürger:innen mit einzubeziehen (vgl. Umweltbundesamt - s.u.). Die Kartierung und die Maßnahmen sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden. Die nächste Überprüfung steht 2024 an.<ref name="LZ30072023"/><ref>[[Lüne-Blog]] (07.08.2023): [https://luene-blog.de/niedersachsen-kommunen-bis-mitte-2024-aktualisierte-laermaktionsplaene-vorlegen/ Niedersachsen: Kommunen müssen Mitte 2024 aktualisierte Lärmaktionspläne vorlegen]</ref>


=== Besonders von Kraftfahrzeugslärm belastete Straßen ===
=== Besonders von Kraftfahrzeugslärm belastete Straßen ===

Version vom 7. August 2023, 12:04 Uhr

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Lärm stellt die Ursache vielfältiger körperlicher Beschwerden sowie der Schädigung von Ökosystemen dar. Neben Feinstaub und Kohlenstoffdioxid ist Lärm auch ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit Autoverkehr und Lärmbekämpfung ein Anliegen der Verkehrswende.

Übersicht

Lärmaktionsplanung

Die Lärmaktionsplanung ist Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dazu gehören drei Schritte: Lärmkartierung, Aktionsplanung und Maßnahmenrealisierung. Bei der Kartierung geht es um Lärm von Straße, Schiene, Luft, Industrieanlagen und Häfen. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung sind die Bürger:innen mit einzubeziehen (vgl. Umweltbundesamt - s.u.). Die Kartierung und die Maßnahmen sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden. Die nächste Überprüfung steht 2024 an.[1][2]

Besonders von Kraftfahrzeugslärm belastete Straßen

70 bis 74 Dezibel

75 oder mehr Dezibel

Weblinks

Einzelnachweise

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