Lärm: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Lärmaktionsplanung === | === Lärmaktionsplanung === | ||
Die Lärmaktionsplanung ist | Die Pflicht zur Lärmaktionsplanung ist in der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) auf europäischer Ebene geregelt. Die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Umgebungslärm sowie zur Lärmaktionsplanung sind europaweit einheitlich festgelegt. In Fünf-Jahres-Schritten soll die Lärmaktionsplanung die Lärmbelastung senken und die Lebensqualität vor Ort steigern. Die Kommunen sollen alle fünf Jahre einen aktualisierten Lärmaktionsplan vorlegen. Nächster Termin ist der 18. Juli 2024.<ref name="LZ30072023" /><ref>[[Lüne-Blog]] (07.08.2023): [https://luene-blog.de/niedersachsen-kommunen-bis-mitte-2024-aktualisierte-laermaktionsplaene-vorlegen/ Niedersachsen: Kommunen müssen Mitte 2024 aktualisierte Lärmaktionspläne vorlegen]</ref> Dieser Termin verzögert sich jedoch aus verschiedenen Gründen (https://luene-blog.de/laermaktionsplanung-in-lueneburg-eu-richtlinie-und-die-umsetzung/). Am 22.05.2024 wurde der aktuelle Stand im [[Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Hansestadt Lüneburg)|Umweltausschuss]] vorgestellt.<ref>[[Lüne-Blog]] (31.05.2024): [https://luene-blog.de/22-mai-2024-laermaktionsplanung-im-umweltausschuss-vorgestellt/ Was tun gegen Verkehrslärm? Lärmaktions-Planung im Umweltausschuss vorgestellt]</ref> | ||
Zur Lärmaktionsplanung gehören mehrere Schritte: Lärmkartierung, Planung von Maßnahmen mit Beteiligung der Einwohnenden, Beschluss des Lärmaktionsplans und Umsetzung der Maßnahmen. Anschließend erfolgt spätestens im nächsten Fünf-Jahres-Abschnitt die Überprüfung. Zur Berichterstattung werden die Lärmaktionspläne zudem an die EU-Kommission weitergegeben. | |||
Bei der Kartierung geht es um Lärm von Straße, Schiene, Luft, Industrieanlagen und Häfen. Hauptlärmquelle ist dabei der Straßenverkehr. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung sind die Bürger:innen mit einzubeziehen (vgl. Umweltbundesamt - s.u.). | |||
Ab 55 Dezibel in der Nacht und 65 Dezibel am Tag gilt Lärm als gesundheitsschädigend. Die Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO liegen bereits bei 45 Dezibel nachts und 53 Dezibel am Tag (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/who-leitlinien-fuer-umgebungslaerm-fuer-die). Einen bundesweit festgelegten Grenzwert gibt es nicht. | |||
Bei Neubau oder wesentlicher Änderung einer Straße sind folgende Grenzwerte festgelegt: | |||
* An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen gelten dann als Grenzwerte tags 57 dB(A), nachts 47 dB(A). | |||
* In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten gelten tags 59 dB(A), nachts 49 dB(A) | |||
* und in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 64 dB(A), nachts 54 dB(A). (https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm) | |||
=== Besonders von Kraftfahrzeugslärm belastete Straßen === | === Besonders von Kraftfahrzeugslärm belastete Straßen === |
Version vom 1. Juni 2024, 06:44 Uhr
Lärm stellt die Ursache vielfältiger körperlicher Beschwerden sowie der Schädigung von Ökosystemen dar. Neben Feinstaub und Kohlenstoffdioxid ist Lärm auch ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit Autoverkehr und Lärmbekämpfung ein Anliegen der Verkehrswende.
Übersicht
Lärmaktionsplanung
Die Pflicht zur Lärmaktionsplanung ist in der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) auf europäischer Ebene geregelt. Die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Umgebungslärm sowie zur Lärmaktionsplanung sind europaweit einheitlich festgelegt. In Fünf-Jahres-Schritten soll die Lärmaktionsplanung die Lärmbelastung senken und die Lebensqualität vor Ort steigern. Die Kommunen sollen alle fünf Jahre einen aktualisierten Lärmaktionsplan vorlegen. Nächster Termin ist der 18. Juli 2024.[1][2] Dieser Termin verzögert sich jedoch aus verschiedenen Gründen (https://luene-blog.de/laermaktionsplanung-in-lueneburg-eu-richtlinie-und-die-umsetzung/). Am 22.05.2024 wurde der aktuelle Stand im Umweltausschuss vorgestellt.[3]
Zur Lärmaktionsplanung gehören mehrere Schritte: Lärmkartierung, Planung von Maßnahmen mit Beteiligung der Einwohnenden, Beschluss des Lärmaktionsplans und Umsetzung der Maßnahmen. Anschließend erfolgt spätestens im nächsten Fünf-Jahres-Abschnitt die Überprüfung. Zur Berichterstattung werden die Lärmaktionspläne zudem an die EU-Kommission weitergegeben.
Bei der Kartierung geht es um Lärm von Straße, Schiene, Luft, Industrieanlagen und Häfen. Hauptlärmquelle ist dabei der Straßenverkehr. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung sind die Bürger:innen mit einzubeziehen (vgl. Umweltbundesamt - s.u.).
Ab 55 Dezibel in der Nacht und 65 Dezibel am Tag gilt Lärm als gesundheitsschädigend. Die Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO liegen bereits bei 45 Dezibel nachts und 53 Dezibel am Tag (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/who-leitlinien-fuer-umgebungslaerm-fuer-die). Einen bundesweit festgelegten Grenzwert gibt es nicht.
Bei Neubau oder wesentlicher Änderung einer Straße sind folgende Grenzwerte festgelegt:
- An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen gelten dann als Grenzwerte tags 57 dB(A), nachts 47 dB(A).
- In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten gelten tags 59 dB(A), nachts 49 dB(A)
- und in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 64 dB(A), nachts 54 dB(A). (https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm)
Besonders von Kraftfahrzeugslärm belastete Straßen
70 bis 74 Dezibel
- Bastionstraße
- Vor dem Neuen Tore
- Soltauer Straße
- Konrad-Adenauer-Straße
- Theodor-Heuss-Straße
- Erbstorfer Landstraße
- Lise-Meitner-Straße[1]
75 oder mehr Dezibel
- Schießgrabenstraße
- Willy-Brandt-Straße
- Bleckeder Landstraße
- Dahlenburger Landstraße
- Reichenbachstraße
- Hindenburgstraße
- Bockelmannstraße
- Vor dem Bardowicker Tore
- Am Alten Eisenwerk
- Am Springintgut
- Am Graalwall
- Schnellenberger Weg
- Sültenweg
- Am weißen Turm
- Lindenstraße
- Universitätsallee
- Stresemannstraße
- Friedrich-Ebert-Brücke[1]
Weblinks
- Umweltbundesamt: Umgebungslärmrichtlinie
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz: Lärmkartierung - Zeitplan und Kartierungsumfang
- Heinrich Böll Stiftung: Kommunalwiki - Umgebungslärmrichtlinie
- Hansestadt Lüneburg (2019): Fortsetzung Lärmaktionsplanung der Hansestadt Lüneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Landeszeitung (30.07.2023): Auf diesen Straßen ist es am lautesten in Lüneburg
- ↑ Lüne-Blog (07.08.2023): Niedersachsen: Kommunen müssen Mitte 2024 aktualisierte Lärmaktionspläne vorlegen
- ↑ Lüne-Blog (31.05.2024): Was tun gegen Verkehrslärm? Lärmaktions-Planung im Umweltausschuss vorgestellt