Landgericht Lüneburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Gebäude des Landgerichts Lüneburg befindet sich am Marktplatz und gehört zum Bezirk des Oberlandgerichts Celle. Zu dem Bezirk des Landgerichts Lüneburg zählen die Amtsgerichte in Celle, Dannenberg (Elbe), Lüneburg, Soltau, Uelzen und Winsen/ Luhe, sowie das zentrale Mahngericht Uelzen. Das Gericht zählt zu den ordentlichen Gerichten und verhandelt demnach über Zivil- und Strafsachen. Über Rechtsstreitigkeiten, welche nicht dem Amtsgericht zugeteilt werden, entscheidet außerdem das Landgericht. Bzgl. Zivilangelegenheiten entscheidet das Landgericht besonders dann, wenn der Streitwert über 5000€ liegt. Außerdem werden dem Landgericht alle Berufungen oder Beschwerden zugewiesen, die zu Urteilen des Amtsgerichts entstehen. Hinsichtlich der Strafsachen trifft das Landgericht dann Entscheidungen, wenn die Freiheitsstrafe über vier Jahre hinausgeht oder die psychiatrische Betreuung und/oder eine Sicherungsverwahrung des/ der Angeklagten notwendig ist.<ref> Website Landgericht Lüneburg: [https://landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/zustandigkeit/ | Das Gebäude des Landgerichts Lüneburg befindet sich am Marktplatz und gehört zum Bezirk des Oberlandgerichts Celle. Zu dem Bezirk des Landgerichts Lüneburg zählen die Amtsgerichte in Celle, Dannenberg (Elbe), Lüneburg, Soltau, Uelzen und Winsen/ Luhe, sowie das zentrale Mahngericht Uelzen. Das Gericht zählt zu den ordentlichen Gerichten und verhandelt demnach über Zivil- und Strafsachen. Über Rechtsstreitigkeiten, welche nicht dem Amtsgericht zugeteilt werden, entscheidet außerdem das Landgericht. Bzgl. Zivilangelegenheiten entscheidet das Landgericht besonders dann, wenn der Streitwert über 5000€ liegt. Außerdem werden dem Landgericht alle Berufungen oder Beschwerden zugewiesen, die zu Urteilen des Amtsgerichts entstehen. Hinsichtlich der Strafsachen trifft das Landgericht dann Entscheidungen, wenn die Freiheitsstrafe über vier Jahre hinausgeht oder die psychiatrische Betreuung und/oder eine Sicherungsverwahrung des/ der Angeklagten notwendig ist.<ref> Website Landgericht Lüneburg: [https://landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/zustandigkeit/ Zuständigkeit]</ref> | ||
Über die Website des Landgerichts Lüneburg sind zudem verschiedene Pressemitteilungen und Rechtsprechungen einsehbar. | Über die Website des Landgerichts Lüneburg sind zudem verschiedene Pressemitteilungen und Rechtsprechungen einsehbar. | ||
Präsident des Landgerichts Lüneburg ist Dr. Ulrich Skwirblies. | Präsident des Landgerichts Lüneburg ist Dr. Ulrich Skwirblies. |
Version vom 5. September 2021, 11:36 Uhr
Allgemeines
Das Gebäude des Landgerichts Lüneburg befindet sich am Marktplatz und gehört zum Bezirk des Oberlandgerichts Celle. Zu dem Bezirk des Landgerichts Lüneburg zählen die Amtsgerichte in Celle, Dannenberg (Elbe), Lüneburg, Soltau, Uelzen und Winsen/ Luhe, sowie das zentrale Mahngericht Uelzen. Das Gericht zählt zu den ordentlichen Gerichten und verhandelt demnach über Zivil- und Strafsachen. Über Rechtsstreitigkeiten, welche nicht dem Amtsgericht zugeteilt werden, entscheidet außerdem das Landgericht. Bzgl. Zivilangelegenheiten entscheidet das Landgericht besonders dann, wenn der Streitwert über 5000€ liegt. Außerdem werden dem Landgericht alle Berufungen oder Beschwerden zugewiesen, die zu Urteilen des Amtsgerichts entstehen. Hinsichtlich der Strafsachen trifft das Landgericht dann Entscheidungen, wenn die Freiheitsstrafe über vier Jahre hinausgeht oder die psychiatrische Betreuung und/oder eine Sicherungsverwahrung des/ der Angeklagten notwendig ist.[1] Über die Website des Landgerichts Lüneburg sind zudem verschiedene Pressemitteilungen und Rechtsprechungen einsehbar. Präsident des Landgerichts Lüneburg ist Dr. Ulrich Skwirblies.
- ↑ Website Landgericht Lüneburg: Zuständigkeit